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§ 2 PTSG Anwendungsbereich Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG+1994&a=2
Dieses Gesetz gilt für folgende Unternehmen 1. die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG, 2. die Anbieter von Postdienstleistungen und 3. die Anbieter von