1 Ergebnisse für: a93353
-
§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1631
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische