1 Ergebnisse für: a92161

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=495

    (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen, 1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen



Ähnliche Suchbegriffe