1 Ergebnisse für: a91597
-
§ 4 AnlEntG Umfang des Entschädigungsanspruchs Anlegerentschädigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlEntG&a=4
(1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und