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Artikel 19 ArbZRG Aufhebung von Hausarbeitstagsregelungen Arbeitszeitrechtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbZRG&a=19
(1) Mit Wirkung vom 29. Januar 1980 werden aufgehoben 1. § 2 der Freizeitanordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-9, veröffentlichten bereinigten Fassung; 2. das bremische Gesetz über den Hausarbeitstag in der