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§ 2 SprAuG Zusammenarbeit Sprecherausschußgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SprAuG&a=2
(1) Der Sprecherausschuß arbeitet mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber hat vor Abschluß einer Betriebsvereinbarung