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§ 4 BVerfSchG Begriffsbestimmungen Bundesverfassungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfSchG&a=4
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist,