1 Ergebnisse für: a85689
-
§ 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+13.10.2017&a=315c
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug