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§ 13 ErbStG Steuerbefreiungen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=13
(1) Steuerfrei bleiben 1. a) Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, soweit der Wert insgesamt 41.000 Euro nicht übersteigt, b) andere bewegliche körperliche