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§ 3 TierSchG Tierschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Tierschutzgesetz&a=3
Es ist verboten, 1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, 1a. einem Tier, an dem Eingriffe und