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§ 2 BetrSichV Begriffsbestimmungen Betriebssicherheitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=betrsichv+2002&a=2
(1) Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen im Sinne von Satz 1 setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb