1 Ergebnisse für: a75534

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=18

    (1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum



Ähnliche Suchbegriffe