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§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=1
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial