1 Ergebnisse für: a69924

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=100

    (1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des



Ähnliche Suchbegriffe