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§ 6 EinhZeitG Physikalisch-Technische Bundesanstalt Einheiten- und Zeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EinhZeitG&a=6
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist eine bundesunmittelbare, nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie ist eine Bundesoberbehörde.