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§ 2 DVPassG Paßersatz Verordnung zur Durchführung des Paßgesetzes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DVPassG&a=2
(1) Als Paßersatz für Deutsche werden zugelassen 1. Personalausweise und vorläufige Personalausweise; 2. Kinderreisepässe für Kinder bis 16 Jahren mit Lichtbild; 3. Seefahrtbücher; 4. Ausweise für Binnenschiffer und