1 Ergebnisse für: a63951

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=61b

    (1) Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. (2) Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung



Ähnliche Suchbegriffe