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§ 4d EStG Zuwendungen an Unterstützungskassen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4d
(1) Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar