1 Ergebnisse für: a61978

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SEBG&a=47

    (1) Dieses Gesetz berührt nicht die den Arbeitnehmern nach inländischen Rechtsvorschriften und Regelungen zustehenden Beteiligungsrechte, mit Ausnahme 1. der Mitbestimmung in den Organen der SE; 2. der Regelung des Europäische



Ähnliche Suchbegriffe