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§ 10 EEG Vergütung für Strom aus Windenergie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2004+I+1918&a=10
(1) Für Strom aus Windenergieanlagen beträgt die Vergütung vorbehaltlich des Absatzes 3 mindestens 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die Dauer von fünf Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erhöht sich die