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§ 113 GWB Verordnungsermächtigung Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=113
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie zur Ausrichtung von Wettbewerben zu regeln. Diese Ermächtigung