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§ 104 GWB Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge Gesetz gegen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=104
(1) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst 1. die Lieferung von Militärausrüstung,