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§ 102 GWB Sektorentätigkeiten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=102
(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind 1. die Bereitstellung oder das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser, 2. die Einspeisung von