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§ 27 II. BV Betriebskosten Zweite Berechnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=II.%2BBV&a=27
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer (Erbbauberechtigten) durch das Eigentum am Grundstück (Erbbaurecht) oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der