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§ 8 BeschVerfV Familienangehörige von Fachkräften Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=8
Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung wird ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes Familienangehörigen eines Ausländers, der nach § 31 Satz 1 Nummer 1 der