1 Ergebnisse für: a56732
-
§ 115 BetrVG Bordvertretung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=115
(1) Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine Bordvertretung gewählt. Auf die Bordvertretung finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus