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§ 56 GO-BT Enquete-Kommission Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=56
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der