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§ 62 PStG Personenstandsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3640/a51274.htm
(1) In die Geburtsurkunde und in die Abstammungsurkunde werden aufgenommen 1. die Vornamen und der Familienname des Kindes und sein Geschlecht, 2. Ort und Tag der Geburt, 3. die Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes, ihr Wohnort sowie ihre