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§ 18 TrinkwV Überwachung durch das Gesundheitsamt Trinkwasserverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=18
(1) Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a, b, c und f hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Die Überwachung erstreckt sich auch