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§ 8 TzBfG Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=8
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang