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§ 3 ESchG Verbotene Geschlechtswahl Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=3
Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies