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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=9

    (1) Die Jahressteuer beträgt für 1. Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR; 2. Personenkraftwagen a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zu- lassung



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