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§ 3b KraftStG 2002 Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen mit
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3b
(1) Das Halten von Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor ist befristet von der Steuer befreit, wenn das Fahrzeug in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen wird und nach Feststellung der Zulassungsbehörde