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§ 16 HRG Prüfungsordnungen Hochschulrahmengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HRG&a=16
Hochschulprüfungen werden auf Grund von Prüfungsordnungen abgelegt, die der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle bedürfen. Prüfungsanforderung und -verfahren sind so zu gestalten, daß die