5 Ergebnisse für: a32482
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Artikel 2 EV Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit Einigungsvertrag
http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32482.htm
(1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.
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Artikel 2 EV Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit Einigungsvertrag
http://www.buzer.de/s1.htm?g=Einigungsvertrag&a=2
(1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.
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Artikel 2 EV Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit Einigungsvertrag
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Einigungsvertrag&a=2
(1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.
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