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§ 40 IfSG Aufgaben des Umweltbundesamtes Infektionsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IfSG&a=40
Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung