1 Ergebnisse für: a30271
-
§ 1 FStrG Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs Bundesfernstraßengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FStrG&a=1
(1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen