1 Ergebnisse für: a29735
-
Anlage 3 SchSV (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchSV&a=Anlage+3
A. Arten der Befähigungsnachweise, Erwerb, Gültigkeitsdauer, Umtausch 1. Arten der Befähigungsnachweise 1.1 Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse sowie Gültigkeits- und Anerkennungsvermerke