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§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung Entgeltfortzahlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efzg&a=6
(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber