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§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=315d
(1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht