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§ 7a UVG Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=7a
Solange der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verfügt, wird der