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§ 157 SGB IX Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=157
(1) Bei der Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Arbeitsplätze, auf denen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind (§ 154), zählen Stellen, auf denen Auszubildende beschäftigt werden, nicht