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§ 8 AbfBeauftrV Zuverlässigkeit Abfallbeauftragtenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbfBeauftrV&a=8
(1) Die nach § 60 Absatz 3 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 55 Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Abfallbeauftragte auf Grund seiner