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Anlage 1 BFStrMG (zu § 3 Absatz 3 ) Berechnung der Höhe des Mautsatzes Bundesfernstraßenmautgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BFStrMG&a=Anlage+1
1. Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten je Kilometer nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen a) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 bis unter 12 Tonnen unabhängig von der Anzahl der