2 Ergebnisse für: a188685
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§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich Mindestlohngesetz
http://www.buzer.de/gesetz/11256/a188685.htm
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie 1. ein
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§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich Mindestlohngesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MiLoG&a=22
(1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie 1. ein