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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10i

    (1) Die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung ist das gesamte harte Kernkapital eines Instituts, das zur Einhaltung der folgenden Kapitalpuffer-Anforderungen erforderlich ist 1. des Kapitalerhaltungspuffers nach § 10c, 2. des institutsspezifischen



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