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§ 25 NotSan-APrV Übergangsvorschrift Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NotSan-APrV+31.12.2014&a=25
Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.