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§ 164 StVollzG Befugnisse Strafvollzugsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVollzG&a=164
(1) Die Mitglieder des Beirats können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen. Sie können sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung und