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§ 7 HOAI Honorarvereinbarung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HOAI&a=7
(1) Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. (2) Liegen die ermittelten anrechenbaren Kosten