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§ 3 BeschV Führungskräfte Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv_2013&a=3
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an 1. leitende Angestellte mit Generalvollmacht oder Prokura, 2. Mitglieder des Organs einer juristischen Person, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind, 3. Gesellschafterinnen und